Zweiradausbildung – AM, A1(S), A2(S), A, B196

Moped

Roller

KLASSE AM

Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.

Voraussetzung

Mindestalter: 15 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT

12x Theoretischer Grundstoff
2x Theoretischer Zusatzstoff
ca. 10 Übungsstunden
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

125er

KLASSE A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125m und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kWh, bei
denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie 

Voraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher
Moped

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT

12x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung
ca. 10 Übungsstunden
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt

Stufenaufstieg

Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von Klasse A1 nach A2 und von Klasse A2 nach A möglich.
Der Fahrschüler muss am Tag der Erteilung der höherwertigen Fahrerlaubnis, die niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Ein Aufstieg erfolgt auch nicht automatisch, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch eine praktische Prüfung bestätigt werden. 
Diese darf maximal einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist abgelegt werden.

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

12x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung
Moped

Die Kleine

KLASSE A2

Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.

Voraussetzung

Mindestalter: 15 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT

12x Theoretischer Grundstoff
2x Theoretischer Zusatzstoff
ca. 10 Übungsstunden
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

die Große

KLASSE A

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125m und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kWh, bei
denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie 

Voraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher
Moped

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT

12x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung
ca. 10 Übungsstunden
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt

Schlüsselzahl B196

Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von Klasse A1 nach A2 und von Klasse A2 nach A möglich.
Der Fahrschüler muss am Tag der Erteilung der höherwertigen Fahrerlaubnis, die niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Ein Aufstieg erfolgt auch nicht automatisch, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch eine praktische Prüfung bestätigt werden. 
Diese darf maximal einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist abgelegt werden.

VORAUSSETZUNG

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

12x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

Schutzausstattung

Voraussetzung für die praktische Ausbildung und das Ablegen der praktischen Prüfung ist eine komplette Schutzausstattung.