Zweiradausbildung – AM, A1(S), A2(S), A, B196

Moped

Roller

KLASSE AM

Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.

Voraussetzung

Mindestalter: 15 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher

SONDERREGELUNG "SCHLÜSSELZAHL 195"

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf mit Erwerb der Klasse AM195 nur im Inland gefahren werden.

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT

12x Theoretischer Grundstoff
2x Theoretischer Zusatzstoff
ca. 10 Übungsstunden
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

INFO FÜR DIE MOPEDAUTOS (AM)

Mopedautos sind Leichtkraftfahrzeuge (eine Mischform aus normalen Pkw und Moped) der Fahrzeugklasse L6e.
Umgangssprachlich werden diese auch als 45 km/h-Auto oder Leichtmobil bezeichnet.
Sie sind vierrädrig, haben ein max. zwei Sitzplätze, sind auf sechs kW Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 kg und sind bauartbedingt max. 45 km/h schnell.

Wichtig zu wissen ist, dass die Ausbildung und die praktische Prüfung NICHT in einem Leichtkraftfahrzeug erfolgen kann. Dementsprechend sind wir bei der Ausbildungszeit auf die Saison angewiesen, so dass nur von März-November ausgebildet werden kann. 

125er

KLASSE A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125m und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kWh, bei
denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie 

Voraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher
Moped

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT

12x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung
ca. 10 Übungsstunden
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt

Stufenaufstieg

Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von Klasse A1 nach A2 und von Klasse A2 nach A möglich.
Ein Aufstieg erfolgt auch nicht automatisch, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch eine praktische Prüfung bestätigt werden. 
Diese darf maximal einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist abgelegt werden.

Voraussetzung

mind. 2 Jahre entsprechender Vorbesitz
Anmeldung möglich ab: 3 Monate vorher

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUsbildungsinhalt

ca. 2 Übungsstunden
1x Praktische Prüfung
Moped

Die Kleine

KLASSE A2

Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT

12x Theoretischer Grundstoff
2x Theoretischer Zusatzstoff
ca. 10 Übungsstunden
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

die Große

KLASSE A

Mit der Klasse A ist das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erlaubt. Außerdem erlaubt es das fahren von Trikes , welche über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Voraussetzung

Mindestalter Direkteinstieg: 24 Jahre
Mindestalter bei Vorbesitz: 21 Jahre
Anmeldung möglich ab: 1/2 Jahr vorher

Sonderregelung "Schlüsselzahl 80"

Mit der Schlüsselzahl 80 wird es Dir bereits mit dem Alter von 21 Jahren ermöglicht, die Fahrerlaubnisklasse A zu erwerben. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gelten für Dich zwar die Regeln der Klasse A2, jedoch ersparst Du Dir in diesem Fall eine zusätzliche praktische Prüfung. 

Moped

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Erste Hilfe Bescheinigung
Sehtest
Passbild
5,10 €
Zahlungsnachweis Führerscheingebühr
Ausweis

AUSBILDUNGSINHALT Ersterwerb

12x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
ca. 10 Übungsstunden
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

AUSBILDUNGSINHALT Erweiterung

6x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
ca. 10 Übungsstunden
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

AUSBILDUNGSINHALT Direkteinstieg nach A1

6x Theoretischer Grundstoff
4x Theoretischer Zusatzstoff
ca. 5 Übungsstunden
3x Überlandfahrt
2x Autobahnfahrt
1x Nachtfahrt
1x Theorieprüfung
1x Praktische Prüfung

Schlüsselzahl B196

Inhabern der Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.
Mit Eintrag der Schlüsselzahl 196 ist man innerhalb von Deutschland dazu berechtigt, Krafträder mit maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen) zu fahren.
Es muss keine theoretische oder praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Erforderlich ist lediglich eine Fahrerschulung.

Voraussetzung

Vorbesitz Kl. B von mind. 5 Jahren
Mindestalter: 25 Jahre

Eintrag der Schlüsselzahl

Personalausweis
1 Biometrisches Passbild
Führerschein
Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7a / 7b FeV
Gebühr über 43,70 €

Kursinhalt

4x Theoretischer Zusatzstoff (90 Min)
5x Übungstunde (90 Min)

Schutzausstattung

Voraussetzung für die praktische Ausbildung und das Ablegen der praktischen Prüfung ist eine komplette Schutzausstattung.

HELM

muss passend sein

Hose

mit Hüft-/ und Knieprotektor

Jacke

eng anliegend mit Rücken,- Schulter und Ellenbogenprotektor

Stiefel

mit Knöchelschutz

Handschuhe

muss passend sein

Fenja 2
Fenja 3
Fenja 1