
Roller
KLASSE AM
Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.
Voraussetzung
ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT
125er
KLASSE A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125m und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kWh, bei
denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie
Voraussetzung

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT
Stufenaufstieg
Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von Klasse A1 nach A2 und von Klasse A2 nach A möglich.
Der Fahrschüler muss am Tag der Erteilung der höherwertigen Fahrerlaubnis, die niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Ein Aufstieg erfolgt auch nicht automatisch, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch eine praktische Prüfung bestätigt werden.
Diese darf maximal einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist abgelegt werden.
ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS

Die Kleine
KLASSE A2
Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.
Voraussetzung
ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT
die Große
KLASSE A
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125m und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kWh, bei
denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie
Voraussetzung

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT
Schlüsselzahl B196
Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von Klasse A1 nach A2 und von Klasse A2 nach A möglich.
Der Fahrschüler muss am Tag der Erteilung der höherwertigen Fahrerlaubnis, die niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Ein Aufstieg erfolgt auch nicht automatisch, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch eine praktische Prüfung bestätigt werden.
Diese darf maximal einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist abgelegt werden.