
Roller
KLASSE AM
Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.
Voraussetzung
SONDERREGELUNG "SCHLÜSSELZAHL 195"
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres darf mit Erwerb der Klasse AM195 nur im Inland gefahren werden.
ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT
INFO FÜR DIE MOPEDAUTOS (AM)
Mopedautos sind Leichtkraftfahrzeuge (eine Mischform aus normalen Pkw und Moped) der Fahrzeugklasse L6e.
Umgangssprachlich werden diese auch als 45 km/h-Auto oder Leichtmobil bezeichnet.
Sie sind vierrädrig, haben ein max. zwei Sitzplätze, sind auf sechs kW Leistung beschränkt, wiegen höchstens 425 kg und sind bauartbedingt max. 45 km/h schnell.

Wichtig zu wissen ist, dass die Ausbildung und die praktische Prüfung NICHT in einem Leichtkraftfahrzeug erfolgen kann. Dementsprechend sind wir bei der Ausbildungszeit auf die Saison angewiesen, so dass nur von März-November ausgebildet werden kann.
125er
KLASSE A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125m und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kWh, bei
denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie
Voraussetzung

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT
Stufenaufstieg
Ein stufenweiser Aufstieg ist nur von Klasse A1 nach A2 und von Klasse A2 nach A möglich.
Ein Aufstieg erfolgt auch nicht automatisch, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch eine praktische Prüfung bestätigt werden.
Diese darf maximal einen Monat vor Ablauf der Zweijahresfrist abgelegt werden.
Voraussetzung
ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUsbildungsinhalt

Die Kleine
KLASSE A2
Keines der Krafträder, Zweirädrige Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge darf mehr als 45 km/h auf dem Tacho haben. Der Hubraum darf 50 cm3 nicht übersteigen und die Motorleistung muss auf
4 kW (knapp 6 PS) beschränkt sein.
Voraussetzung
ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT
die Große
KLASSE A
Mit der Klasse A ist das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h erlaubt. Außerdem erlaubt es das fahren von Trikes , welche über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.
Voraussetzung
Sonderregelung "Schlüsselzahl 80"
Mit der Schlüsselzahl 80 wird es Dir bereits mit dem Alter von 21 Jahren ermöglicht, die Fahrerlaubnisklasse A zu erwerben. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gelten für Dich zwar die Regeln der Klasse A2, jedoch ersparst Du Dir in diesem Fall eine zusätzliche praktische Prüfung.

ANTRAG AUF FAHRERLAUBNIS
AUSBILDUNGSINHALT Ersterwerb
AUSBILDUNGSINHALT Erweiterung
AUSBILDUNGSINHALT Direkteinstieg nach A1
Schlüsselzahl B196
Inhabern der Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.
Mit Eintrag der Schlüsselzahl 196 ist man innerhalb von Deutschland dazu berechtigt, Krafträder mit maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (auch mit Beiwagen) zu fahren.
Es muss keine theoretische oder praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Erforderlich ist lediglich eine Fahrerschulung.
Voraussetzung
Eintrag der Schlüsselzahl
Kursinhalt
Schutzausstattung
Voraussetzung für die praktische Ausbildung und das Ablegen der praktischen Prüfung ist eine komplette Schutzausstattung.

muss passend sein
mit Hüft-/ und Knieprotektor
eng anliegend mit Rücken,- Schulter und Ellenbogenprotektor
mit Knöchelschutz
muss passend sein


