FRAGEN
RUND UM DEN CHECK-IN PROZESS UND DEINE/R AUSBILDUNG BEI UNS
Wir vereinbaren ganz individuell einen Termin mit Dir. Für Dich lassen sich dadurch Wartezeiten vermeiden und wir können uns in dem Gespräch voll und ganz auf Dich konzentrieren.
- Klasse AM: 14,5 Jahre
- Klasse A1: 15,5 Jahre
- Klasse B/BE: 16,5 Jahre
- Klasse A2: 17,5 Jahre
- Klasse A: 24 Jahre (Bei einer Aufstiegsprüfung oder der Schlüsszelzahl 80 auch vor dem 24. Lebensjahr)
- Klasse C: 21 Jahre (Ausnahme: bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer bereits mit 18 Jahren)
Anmelden kannst Du Dich gerne schon vor dem gesetzlichen Mindestalter. So sicherst Du Dir frühzeitig Deinen Platz im Theoriekurs und kannst bereits mit der Lern-App starten.
Für das Info-/ bzw. Anmeldegespräch nehmen wir uns ca. eine gute Stunde Zeit. So können wir in aller Ruhe Deine Fragen klären und stellen Dir unser Konzept, mit allen wichtigen Details, rund um Deine Führerscheinausbildung vor.
Solltest Du noch nicht volljährig sein, muss bei dem Gespräch zwingend ein Elternteil mit anwesend sein.
Mitbringen musst Du erstmal nur Deinen Ausweis. Solltest Du im Vorfeld bereits einen Erste-Hilfe Kurs besucht und/oder einen Sehtest gemacht haben, kannst Du gerne auch diese Dokumente mitbringen.
Die Dauer ist zum einen von Deinem gebuchten Tarif abhängig und davon, wie Du Deine Führerscheinausbildung in Deinen Alltag integrieren kannst.
Eine Ferienfahrschule im klassischen Sinne sind wir nicht. Wir haben aber die Möglichkeit durch gute Planung und Vorbereitung im Vorfeld, die Ausbildung mit dem TURBO TARIF innerhalb kürzester Zeit durchzuziehen. Sollte hier Interesse bestehen, sprich uns gerne an.
WISSENSWERTES NACH DEINEM CHECK-IN
RUND UM DEN FÜHRERSCHEINANTRAG
- Der Sehtest kann bei jedem Optiker und Augenarzt durchgeführt werden.
- Die Ausbildung in Erster Hilfe kann z.B. beim DRK oder ProLife absolviert werden.
- Das Passbild kann bei einem Fotografen erworben werden. Dieses darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Den Führerscheinantrag drucken wir in der Fahrschule aus.
Der Antrag muss immer dort gestellt erden wo Du gemeldet bist.
Wenn Du in Iserlohn wohnst und gemeldet bist, übernehmen wir die Antragsstellung für Dich. Dazu musst Du lediglich alle erforderlichen Dokumente bei uns im Büro einreichen.
Bist Du außerhalb von Iserlohn gemeldet, musst Du leider selbst den Antrag selber bei zuständigen Behörde einreichen.
- In Nachrodt-Wiblingwerde im Amtshaus.
- In Altena und Lüdenscheid im Bürgerbüro der jeweilige Stadt.
- In Hohenlimburg / Hagen bei der Fahrerlaubnisbehörde in Hagen.
Vom TÜV NORD wirst Du entweder per E-Mail oder Brief über die Bestätigung Deines Antrags informiert.
Zusätzlich wirst Du über unsere App darüber informiert.
Sobald Du die Rechnung vom TÜV bekommen hast, ist damit auch dein Führerscheinantrag genehmigt. Bitte vergiss nicht, Dich über den dort angezeigten QR-Code in der Fahrschüler-App vom TÜV zu verifizieren.
Der Führerscheinantrag ist ab dem Tag der Bestätigung für die Dauer von einem Jahr gültig und wird durch das Bestehen der Theorieprüfung um ein weiteres Jahr verlängert um die praktische Prüfung abzulegen.
Solltest Du innerhalb eines Jahres, nach Bestätigung des Antrages, Deine Theorieprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, musst Du einen neuen Antrag bei der Behörde stellen.
Dazu müssen alle Antragsunterlagen erneut bei der Behörde eingereicht werden.
Die Ausbildung unterscheidet sich nicht zum Autoführerschein mit 18 Jahren.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass bis zum 18. Geburtstag eine Begleitperson mitfahren muss.
Mit 17 Jahren darf nicht im Ausland gefahren werden.
Eine Begleitperson muss:
– mindestens 30 Jahre als sein,
– mindestens seit 5 Jahren in Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B sein
– darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Es können beliebig viele Begleitpersonen im Führerschein eingetragen werden.
Bei Ausbildung in der Klasse B96 & B196 musst Du im Vorfeld keinen Antrag stellen und somit auf eine Genehmigung durch die Behörde warten. Du bekommst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eine Bescheinigung von uns und gehst damit dann zum Straßenverkehrsamt und beantragst dort einen neuen Führerschein.
WISSENSWERTES
RUND UM DEN THEORIEUNTERRICHT
Die Anzahl der benötigten Theoriestunden ist abhängig von der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und einem evtl. Vorbesitz.
Es wird unterschieden zwischen dem Grundstoff (für alle Klassen) und dem klassenspezifischen Unterricht.
Bei dem erstmaligen Erwerb einer Führerscheinklasse sind folgende Stunden vorgeschrieben:
- Klasse B & AM | 12 x 90 Minuten Grundstoff und 2 x 90 Minuten Zusatzstoff
- Klasse BE | kein Theorieunterricht nötig
- Klasse A1 & A2 & A | 12 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten Zusatzstoff
- Klasse C | 6 x 90 Minuten Grundstoff und 10 x 90 Minuten Zusatzstoff (Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B)
- Klasse CE | 6 x 90 Minuten Grundstoff und 4 x 90 Minuten Zusatzstoff (Voraussetzung ist der Besitz der Klasse C)
Bei der Erweiterung einer Führerscheinklasse reduziert sich die Stundenanzahl für den Grundstoff auf 6 x 90 Minuten.
Das ist kein Problem. Du besuchst einfach im nächsten Theoriekurs den oder die fehlenden Themenabende an denen du nicht teilnehmen konntest. Wichtig ist: Du musst an jedem Thema einmal teilgenommen haben.
Beispiel: Bei der Klasse B (Autoführerschein) sind 14 verschiedene Themen vorgeschrieben. Jedes einzelne Thema muss besucht werden. Es ist nicht zulässig an einem Thema nicht teilzunehmen und dafür ein anderes Thema zwei mal besuchen.
WISSENSWERTES
RUND UM DIE THEORIEPRÜFUNG
Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor dem jeweiligen Mindestalter abgelegt werden.
Mit dieser Regelung (+ den zusätzlich 4 in Folge bestandenen Vorprüfungen) möchten wir dich davor schützen, das bei einem geringeren Lernstand die Prüfung schief geht. Denn so würden neue Kosten und eine Wartezeit bis zur nächsten Prüfung für Dich entstehen.
Es wird unterschieden zwischen einem Ersterwerb (30 Fragen) oder einer Erweiterung (20 Fragen) des Führerscheins.
Bei dem Ersterwerb sind maximal 10 Fehlerpunkte erlaubt. Einzige Ausnahme ist, 2 Fragen á 5 Fehlerpunkte. Dann gilt die Prüfung trotz insgesamt 10 Punkten als nicht bestanden.
Bei der Erweiterung einer vorhandenen Führerscheinklasse sind in den Klassen A1, A2, A und B maximal 6 Fehlerpunkte zulässig.
Die Prüfungsgebühr beim TÜV Nord beträgt je Prüfung 22,49 €. (Die Rechnung hast Du per Post nach Bestätigung Deines Antrags zugeschickt bekommen.)
Wir als Fahrschule berechnen Dir ein Vorstellungsentgelt in Höhe von 70,- € (Organisation des Prüfungsplatzes, Dokumentenübermittlung etc.)
Kurz und knapp – JA.
Nein. Die Prüfungstage gibt der TÜV vor. In Iserlohn finden die Prüfungen montags statt.
Sofern am Prüfungstag das Mindestalter für beide Klassen erreicht ist, ist dies möglich.
Sollte das nicht der Fall sein, musst Du die Prüfungen getrennt ablegen und es würden 2x die Kosten für die Theorieprüfungen anfallen.
Du hast 45 Minuten Zeit um die Theorieprüfung abzulegen.
- ein gültiges Ausweisdokument (dasselbe welches Du/wir bei der Antragsabgabe im Einwohnermeldeamt vorgelegt haben)
- einen Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr wenn Du die Rechnung nicht bereits 1 Woche vor der Prüfung überwiesen hast.
- Ohne Ausweis und Zahlungsnachweis, wird Dir die Teilnahme durch den Prüfer verwehrt. Die Kosten für die Prüfung musst Du aber dennoch bezahlen.
Eine Wiederholungsprüfung ist frühestens nach 2 Wochen möglich.
Da Prüfungen jedoch 4 Wochen im Voraus beantragt werden müssen, ist die Wiederholungsprüfung nach 2 Wochen
eher unwahrscheinlich.
Nach bestandener Theorieprüfung hast du 1 Jahr Zeit um die praktische Prüfung zu bestehen. Nach diesem Jahr verfällt die bestandene Theorieprüfung und es muss ein neuer Führerscheinantrag bei der Behörde gestellt werden mit anschließender neuer Theorieprüfung.
2x im Jahr passt der Gesetzgeber den Fragenkatalog für alle Fahrerlaubnisklassen an.
Zum 01.04 und 01.10 eines Jahres kommen einige neue Fragen hinzu, fallen weg oder werden angepasst. Unsere drive.buzz Artemis App informiert Dich hierüber frühzeitig und fragt, ob Du noch vor oder erst nach dem jeweiligen Stichtag Deine Theorieprüfung ablegen möchtest.
PRÜFUNGSGEBÜHR
Rechnung vom TÜV, welche Du per E-Mail erhalten hast. Abgerechnet werden hier die Kosten für die Abnahme Deiner Prüfung durch den Prüfer
VORSTELLUNGSENTGELT
Diesen Posten findest Du in Deiner drive.buzz App unter dem Reiter „Ausbildung“.
Hierüber rechnen wir unsere Dienstleistung ab, wie z.B.
– Absprache des Prüfungstermins mit Dir und dem TÜV Nord
– Organisation und Buchung des Prüftermins
– Übermittlung von Dokumenten
– Überwachung und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Teilnahme an einer Fahrerlaubnisprüfung
WISSENSWERTES
RUND UM DIE FAHRSTUNDEN
Nach dem Bestehen der Theoretischen Prüfung.
Wir möchten Deine praktische Ausbildung sinnvoll und strukturiert durchführen. So können wir vermeiden, dass während deiner Fahrstunden unnötige Wartezeiten entstehen und sich das Ganze in die Länge zieht. Die Folge daraus wäre eine höhere Anzahl an Fahrstunden, was die Gesamtkosten Deiner Führerscheinausbildung unnötig in die Höhe treibt. Das wollen wir natürlich verhindern!
Aus diesem Grund achten wir darauf, dass wir nicht zu früh mit Deinen Fahrstunden starten.
Die Fahrstunden starten und enden in der Regel an der Fahrschule.
In Absprache mit dem Fahrlehrer kann aber auch etwas anderen vereinbart werden (z.B. das ausnutzen der Freistunden, so das der Start-/ Endpunkt an Deiner Schule wäre)
Wenn Du bei einem bestimmten Fahrlehrer Deine Ausbildung ablegen möchtest, versuchen wir Deinem Wunsch nach zu kommen. Evtl. musst Du aber (je nach Auslastung) eine kleine Wartezeit in Kauf nehmen.
Die Ausbildung in den Zweiradklassen plant und führt Kai durch.
Bei uns sind die benötigten Fahrstunden kein Geheimnis. Wir ermitteln für jedes Jahr die durchschnittliche Anzahl der benötigten Fahrstunden. So kannst Du mit einer festen Größe an Fahrstunden kalkulieren.
- Klasse B | 30,6 Fahrstunden insgesamt (Aufgeteilt in 18,6 Übungsstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten)
- Klasse BE | 7 Fahrstunden insgesamt (Aufgeteilt in 2 Übungsstunden und 5 besondere Ausbildungsfahrten)
- Klasse AM | 10 Übungsstunden insgesamt
- Klasse A1 | 22 Fahrstunden insgesamt (Aufgeteilt in 10 Übungsstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten)
- Klasse A2 & A | 19 Fahrstunden insgesamt (Aufgeteilt in 7 Übungsstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten)
Der Gesetzgeber hat festgelegt welche Fahrstunden im praktischen Teil der Ausbildung durchgeführt werden müssen. Hier spricht man von den besonderen Ausbildungsfahrten. Umgangssprachlich gerne auch „Sonderfahrten“ oder „Pflichtstunden“ genannt.
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten ist abhängig von der Führerscheinklasse.
Die Fahrstunden zu Beginn der Ausbildung (Grundstufe), die Stunden in der Aufbau-/ und Leistungsstufe und
die Prüfungsvorbereitung gehören zu den „normalen“ Übungsstunden und können in ihrer Anzahl variieren.
Die Sonderfahrten sind vom Inhalt und in der Anzahl gesetzlich vorgeschrieben.
Ja klar. B197 ist ein vollwertiger Autoführerschein, welcher auch im Ausland gültig ist. Dein Vorteil besteht darin,
Dass Du die Prüfungsfahrt ganz entspannt ohne Kupplung und schalten ablegst.
WISSENSWERTES
RUND UM DIE PRAKTISCHE PRÜFUNG
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem jeweiligen Mindestalter abgelegt werden.
Eine Wiederholungsprüfung ist frühestens nach 2 Wochen möglich.
Da praktische Prüfungen jedoch mind. 3 Wochen im Voraus beim TÜV beantragt werden müssen, ist die
Wiederholungsprüfung nach 2 Wochen eher unwahrscheinlich.
Die Prüfungszeit ist vorgegeben und variiert bei den einzelnen Klassen.
- Klasse B & BE & AM | je 55 Minuten
- Klasse A1 & A2 & A | je 70 Minuten
- Klasse A1 & A2 „Stufenaufstieg“ | je 60 Minuten
- Klasse C & CE | je 85 Minuten
- ein gültiges Ausweisdokument (dasselbe welches Du/wir bei der Antragsabgabe im
Einwohnermeldeamt vorgelegt haben) - einen Zahlungsnachweis über die Prüfungsgebühr wenn Du diese nicht bereits 1 Woche vor der Prüfung überwiesen hast
- und sofern Du bereits einen Führerschein besitzt (Klasse L, T, AM, A1, A2 oder A) auch Deinen Führerschein.
Ohne Ausweis und Zahlungsnachweis, wird Dir die Teilnahme durch den Prüfer verwehrt. Die Kosten für die Prüfung musst Du aber dennoch bezahlen.
Wir als Fahrschule berechnen Dir ein Vorstellungsentgelt in Höhe von 195,- € (Organisation des Prüfungsplatz, Dokumentenübermittlung, die Prüfungsfahrt etc.)
Bei Prüfung der Klasse C & CE liegt das Vorstellungsentgelt bei 220,- €
Die Prüfungsgebühr beim TÜV variieren je nach Klasse. Diese kannst Du der nachfolgenden GEBÜHRENLISTE entnehmen.
Nein. Der Prüfungstag wird vom TÜV vorgegeben.