B196-Führerschein Upgrate: 125er mit Erweiterung fahren

B196-Führerschein Upgrate: 125er mit Erweiterung fahren

Jetzt mit dem Führerschein Klasse B in vier Schritten auch Roller und Motorräder bis 125 ccm fahren.

Es muss keine theoretische oder praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Erforderlich ist lediglich eine Fahrerschulung.


Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.
Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
    (Theorie: 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten und Praxis: 5 Übungsfahrten zu je 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Nach erfolgreichem Abschluss, wird von uns eine Bescheinigung ausgehändigt die dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss.
Für die Neuausstellung der Fahrerlaubnis, muss neben der Bescheinigung ein neues Passbild sowie die Gebühr für den neuen Führerschein vorgelegt werden.

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Du kannst Dich direkt Online in unserer Fahrschule anmelden, wir bereiten die Dokumente vor und melden uns mit zwei Terminvorschlägen bei Dir. Vor Ort besprechen wir bei Bedarf noch offene Fragen.

WICHTIG
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, gilt
die Berechtigung, Leichtkrafträder der Schlüsselzahl B196 zu führen, nur innerhalb von Deutschland.

Eine Änderung ist hier aber evtl. in Aussicht. Denn die EU will 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden die es einem erlauben soll, mit der Schlüsselzahl B196 auch im Ausland fahren zu dürfen.
Sobald es diesbezüglich Neuerungen gibt, passen wir selbstverständlich unseren Beitrag an.