B197 – Führerschein mit Automatikregelung

B197 – Führerschein mit Automatikregelung

Seit dem 01.04.2021 ist es mit der Schlüsselzahl 197 erlaubt, die Führerscheinausbildung der Fahrerlaubnisklasse B auf Fahrzeugen mit Schalt-/ und Automatikgetrieben zu kombinieren. Dadurch kann die praktische Prüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe abgelegt werden.
Was das genau für Dich bedeutet? Das möchten wir Dir nachfolgend gerne erklären.


Bisher war es so, dass wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren durftest.

Mit der neuen Regelung und einer Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik ab dem 01.04.2021, entfällt diese Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, wenn während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen mit einem anschließenden 15 minütigen Test durch den Fahrlehrer absolviert worden ist. Natürlich kannst Du auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren.
Diese Möglichkeit besteht ebenso für Führerscheininhaber*innen, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.

Die Ausbildung erfolgt so nach dem Prinzip vom LEICHTEN zum SCHWEREN und Du kannst Dich zu Beginn Deiner praktischen Ausbildung auf das konzentrieren was wichtig ist und wo das Hauptaugenmerk liegen sollte. Dem Straßenverkehr!

Aber aufgepasst.
Bei einem Aufstieg auf z. B. die Fahrerlaubnisklasse BE oder C/CE wird bei einem Automatikfahrzeug auch eine Automatik Beschränkung eingetragen.

Du möchtest es ganz genau wissen? Dann haben wir hier den BESCHLUSS vom Bundesrat für Dich.